Allgemeine Geschäftsbedingungen DiaFlux GmbH
(Stand Dezember 2019)
ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand der Ware erfolgt – soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, auf Gefahr und Kosten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Versand und Verpackung erfolgen stets nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verantwortung für die Wahl der geeignetsten und günstigsten Versand- und Verpackungsart oder des Versandweges. Die Übernahme der Sendung durch die Post, Spediteure oder Frachtführer oder zum Empfang berechtigter Dritte gilt als Bestätigung der ordnungsgemäßen Verpackung. Rücksendungen von Waren oder Leergut reisen ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften zwingend Abweichendes vorschreiben. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, unvorhergesehene oder unvermeidbare Betriebsstörungen, Transportstörungen, witterungsbedingte Störungen (z.B. durch Ware bestimmte Unmöglichkeit des Transports bei Frost, etc.), Aufruhr, Krieg und andere durch uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Gleiches gilt für den Fall, dass wir ohne Verschulden von unseren Lieferanten nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beliefert werden. Der Export bestimmter Güter kann z.B. aufgrund ihrer Art, ihres Verwendungszweckes oder ihres endgültigen Bestimmungsortes zu Genehmigungspflichten führen. Der Käufer wird im Falle von Exporten auf die einschlägigen nationalen wie internationalen Ausfuhrvorschriften, wie z.B. die Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union, hingewiesen. Lieferungen an den Käufer stehen unter dem Vorbehalt nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos oder sonstiger gesetzlicher Verbote. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Gerät die DiaFlux GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist die uns vom Kunden gemäß § 281 Abs. 1 BGB zu setzende Nach Frist nicht kürzer als 3 Wochen zu bemessen.